URLAUBSMOBIL AGB

Allgemeine Mietbestimmungen

Mietpreise

Im Mietpreis enthalten sind: 250 Kilometer pro Tag (Mehrkilometer Fr. 0.50 pro km). Ab der 3. Wochen Miete sind unbegrenzte Kilometer verfügbar.

Berechnung

des Mietpreises gilt bis zur Fahrzeugrücknahme. Der Rücknahmezeitpunkt wird im Übernahmeprotokoll festgelegt. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Auf Langzeitmieten ab 29 Tagen gewähren wir einen Rabatt von 15 % auf die gesamte Miete.

Zahlungsweise

Nach der schriftlichen und somit verbindlichen Reservation ist innert einer Woche eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises zu bezahlen. Die Restsumme ist zusammen mit der Kaution spätestens 30 Tage vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu überweisen. Die Nichtbezahlung der Anzahlung oder der Restsumme gilt als Vertragsrücktritt von Seite des Mieters (siehe «Rücktritt») und hat Stornierungsgebühren zur Folge.

Kaution

Zur Übernahme des Wohnmobiles muss eine Kaution in Höhe von 1000 Franken. Sie ist nicht Bestandteil der Miete. Ohne bezahlte Kaution findet keine Fahrzeugübergabe statt. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, wird die volle Kaution einbehalten, bis die definitive Höhe des Schadens ermittelt ist. Allfällige Schäden oder Zusatzkosten (ausserordentliche Reinigung, verlorene oder defekte Ausrüstung, Bussen etc) werden auf der Schlussabrechnung der Kaution in Abzug gebracht.

Rücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, verrechnen wir folgende Stornierungsgebühren:

• 30% bei Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag

• 60% bei Stornierung bis 15 Tage vor dem vereinbarten Übernahmetag

• 90% bei Stornierung innerhalb 15 Tagen vor dem vereinbarten Übernahmetag

Eine Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Fahrzeug ohne schriftliche Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.

Übergabe

Das Fahrzeug wird gebrauchsfertig, professionell gereinigt, vollgetankt und mit entleerten Abwasser- und Fäkalientanks abgegeben.

Rückgabe

Das Wohnmobil muss am letzten Miettag zwischen 10 und 12 Uhr zurückgegeben werden. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Wohnmobil verspätet retourniert, berechnen wir pro Stunde Verspätung eine Gebühr von 50 Franken. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Das Fahrzeug muss vollgetankt retourniert werden. Muss der Vermieter den Wagen betanken, wird der benötigte Treibstoff auf ganze Liter gerundet der Kaution in Abzug gebracht.

Haftungsausschluss

Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Fahrzeug ohne Verschulden des Vermieters sei es wegen Unfall, Feuer, Defekt, Diebstahl etc nicht auf den Termin bereit steht. Wir bemühen uns, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu organisieren. Sollten wir kein Ersatzfahrzeug finden, erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Weitere Forderungen können bei uns nicht geltend gemacht werden. Wir versuchen möglichst das ausgewählte Fahrzeug bereit zu haben, garantieren jedoch nicht Fahrzeuge, sondern Grundrisse und Personenzahlen.

Reinigungsgebühren

Das Wohnmobil muss Sauber und in ordentlichem Zustand zurückgebracht werden. Das gibt jedem Mieter die Gewähr, ein sauberes Fahrzeug zu bekommen. Ist das Fahrzeug übermässig verschmutzt, vermüllt oder nicht in einem sauberem Zustand, wird der zusätzliche Reinigungsaufwand mit 150 Franken verechnet.

Achtung:

Der Fäkalientank der Toilette muss vor der Rückgabe entleert und ausgespült werden, der Abwassertank muss leer sein. Für eine allfällige Reinigungen der Toilette oder der Dusche weder Scheuermittel noch alkoholische Reinigungsmittel verwenden. Für Schäden haftet der Mieter. Ist der Fäkalientank nicht entleert, hat der Mieter eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken zu bezahlen.

Gebrauch

Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Das Rauchen ist im Wohnmobil wie auch in der Fahrerkabine strikte verboten. Eine Missachtung dieser Regeln wird mit Fr. 200.- geandet. Haustiere sind nach vorheriger Absprache erlaubt. Das Wohnmobil darf nicht überladen werden. Der jeweilige Fahrer ist selber für die Einhaltung der Gewichtslimite verantwortlich. Das Wohnmobil darf nur über den vorgesehenen Stecker mit 230-Volt-Strom ab einem offiziellen Stromnetz geladen werden. Der Anschluss an einen Generator ist absolut verboten, da das zu Beschädigungen der stromführenden Teile (Ladegerät, Power Board Kühlschrank, Batterien) führt. Entstehende Schäden bei Missachtung dieser Vorschrift, werden dem Mieter verrechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, regelmässig den Öl- und Wasserstand zu kontrollieren, das ihm anvertraute Fahrzeug mit der grössten Sorgfalt zu benutzen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Allfällige Bussen werden der Kaution in Abzug gebracht.

Auslandsfahrten

Fahrten in Länder, die auf der grünen Versicherungskarte nicht aufgeführt sind, sind verboten. Bei Unsicherheiten, klären Sie bitte vor Antritt der Reise ab, ob das angepeilte Reiseziel versichert ist. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

Reparaturen

am Mietfahrzeug bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind, wo möglich, durch eine offizielle Marken-Vertretung ausführen zu lassen. Bewilligte Reparaturkosten werden gegen detaillierte Quittung ersetzt, ansonsten übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparaturen, die ohne Meldung an den Vermieter vorgenommen werden, sind nicht vergütungspflichtig. Reifenpannen sind keine rückerstattungspflichtigen Reparaturen. Sollte das Fahrzeug wegen eines nicht gemeldeten Schadens nicht weiter vermietet werden können, werden dem säumigen Mieter pro Ausfalltag 300 Franken verrechnet.

Für den Fall, dass der Wagen in der Mietzeit infolge nicht verschuldetem Unfall oder Defekt ausfällt, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug, ist jedoch nicht schadenersatzpflichtig, falls kein Ersatzfahrzeug gefunden werden kann. Fällt das Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall aus, muss der jeweilige Mieter ein Ersatzfahrzeug auf eigene Kosten mieten.

Unfall Bei jedem Schaden sei es durch Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden, Diebstahl etc. ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich zum Polizeirapport ist ein internationales Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten und dem Hergang bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen auf keinen Fall anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Email zu verständigen. Für nicht polizeilich oder durch Unfallmeldeformular rapportierte Schäden haftet vollumfänglich der Mieter, sollten sie von der Versicherung nicht anerkannt werden.

Versicherungsschutz

• Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Franken Deckung und Einschluss von Grobfahrlässigkeit (ausser bei Alkohol und Drogenmissbrauch). Selbstbehalt 1000 Franken pro Schadenfall

• Kollisionskasko mit 1000 Franken Selbstbehalt pro Schadenfall und Einschluss von Grobfahrlässigkeit (ausser bei Alkohol und Drogenmissbrauch.

Alle Versicherungen sind speziell für Mietfahrzeuge abgeschlossen.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet in voller Höhe für die Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen. Bei Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe dafür können sein: Vorsatz, Alkohol oder Drogenkonsum. Weiter gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.

Für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Wohnmobils entstehen, haftet der Mieter. Er haftet weiter für den Verlust oder Beschädigung von Inventar und Zubehör. Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Inventarliste. Bei der Rückgabe wird das Inventar anhand der Liste kontrolliert. Fehlendes oder defektes Inventar wird dem Mieter verrechnet.

Haftung des Vermieters Der Vermieter kann weder für Verluste noch Schäden haftbar gemacht werden, die dem Mieter infolge einer Panne, eines Unfalls oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Wohnmobils entstehen.

Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters.

Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann